Verfilmungsrechte erwerben

In schlechten Zeiten mehren sich die Literaturverfilmungen. Kein TV-Sender mag ein Risiko eingehen und auch Dokumentarfilmer sehen sich genötigt, erfolgreiche Vorlagen für einen TV-Auftrag finden zu müssen, um kleinere Filme realisieren zu können.

Sicherlich haben einige Leser schon mal einen Verfilmungsvertrag abschließen müssen, trotzdem und aus aktuellem Anlass eine Wiederholung der wichtigsten Punkte:

Zur Lizenzgebühr: Ein guter Anhaltspunkt für die Kosten einer Verfilmung ist die industrieübliche Maßgabe von 3,5% des Budgets. Die Optionsgebühr sollte wiederum ca. 10% des Lizenzhonorars betragen. Die Fälligkeiten staffeln sich üblicherweise in eine Rate für die Optionsgebühr (zur Unterschrift) und zwei bis drei Raten für die Lizenzgebühr (z. B. Ausübung der Option, Verfilmungsbeginn, letzter Drehtag oder Premiere).

Bei den Rechten ist zu beachten, dass nicht nur das Verfilmungsrecht, sondern auch das Bearbeitungsrecht und das Recht zur Verwendung des Titels einzuräumen ist. Da die Verfilmung immer anders erscheint als ein wortwörtliches Abfilmen (nur üblich bei sehr einfachen Kinderbuchverfilmungen), benötigt der Filmemacher das Recht zur Bearbeitung. Der Titel ist ein wichtiger Faktor für den Kauf der Rechte, da der Filmemacher die Popularität der Buchvorlage auf den Film übertragen möchte, also gehört auch die Übertragung des Titelrechts zum Standard eines Verfilmungsvertrages.

Auch ist darauf zu achten, dass u. U. der Name des Autors nicht zurückgezogen werden kann, wenn diesem die Verfilmung nicht gefällt, besonders dann, wenn der Name des Autors ein Hauptargument für den Erwerb der Rechte ist.

Folgende Bedingungen werden gerne durchgesetzt, die dem Leser Bauchschmerzen verursachen sollten:

Zum einen räumen Verlage die Rechte nur für eine einmalige Verfilmung ein. Der Produzent hätte aber gern auch die Rechte für Prequel-, Sequel- und Remake-Verfilmungen - wohlgemerkt, ohne mit dem Preis weiter nach oben zu gehen. Unter welchen Umständen ist dies in der Branche üblich? Nun, zu diesem Vertragspunkt wird lange verhandelt.

Der Verlag möchte jede Verfilmung neu abgegolten und verhandelt haben. Der Produzent muss seinerseits darauf achten, dass bei einem großen Erfolg ihm kein Konkurrent den Stoff vor der Nase "wegschnappen" kann. Eine Option für den Produzenten ist für beide ungünstig, denn dann muss a schon das Verfilmungshonorar feststehen, sonst ist die Option wirkungslos. Der "First Look-Deal" sollte so ausgestaltet sein, dass bei Wahrnehmung der Option die gleichen Bedingungen gelten wie im ersten Vertrag und eine leicht höhere Verfilmungsgebühr. Denn wird ein Buch so erfolgreich verfilmt, dass Bedarf nach einem zweiten Film besteht, so ist es üblich, höhere Beträge zu fordern als im ersten Vertrag. Gelingt kein "Harry Potter", sind 10% angemessen.

Zum anderen soll der Autor oft vollständig auf das Entstellungsverbot - und zwar auch in den Grenzen des Paragraph 93 UrhG (mit der Besonderheit der Beschränkung auf "gröbliche Entstellungen" für Filme, wobei niemand genau weiß, wo die Grenze zwischen "gröblich entstellt" und "entstellt" des Paragraph 14 UrhG, das für alle Kunstwerke gilt, verläuft) verzichten. In Großbritannien sei das z. B. absolut üblich schrieb mir ein Produzent. Stimmt das? Nein, das stimmt so nicht, denn der Rechtsschutz in Großbritannien kennt kein besonderes Recht für den Schutz des Urhebers. Dieses ganz andere Rechtssystem lebt von einer Interpretation des Einzelfalls durch den jeweiligen Richter. Weshalb nie genau vorhergesagt werden kann, wie der Richter urteilen wird.

Ein Buch zum Film darf immer nur durch den Verlag veröffentlicht werden. Diese eherne Grenze gilt eigentlich auch für das Ausland, meist erscheint eine Lizenzausgabe, wenn der Verlag nicht selbst im jeweiligen Land vertreten ist. Ansonsten könnte der Produzent das Buch als "Drucknebenrecht", wie es juristisch heißt, oft im Zuge des Merchandising auswerten, was kein Verlag, der auf sich hält, zulassen darf.

Für die Leser, die die Materie schon kannten, der Hinweis: Ein Lehrer, den ich heute viel mehr schätze als damals in der Schule, sagte mal zu mir, lernen ist wiederholen, was man schon weiß. Er hat ja so recht, erst etwas, das sich wiederholt, prägt sich ein. Ein bekanntes Sprichwort sagt, "gebranntes Kind scheut das Feuer“, leider muss es sich dazu erst einmal verbrannt haben, was ich dem Leser mit dieser Wiederholung gerne ersparen möchte.